Vernehmlassung eröffnet

Geplant sind unter anderem Neuerungen in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Dabei soll das Recycling klar priorisiert werden. Entsprechend dieser Verwertungshierarchie sollen organische Abfälle vermehrt separat gesammelt und möglichst frei von Fremdstoffen vorrangig stofflich verwertet werden. Zudem wird die Rückgewinnung verwertbarer Metalle wie Zink aus Kehrichtverbrennungsanlagen ab 2026 verpflichtend – dies im Rahmen der Umsetzung der Motion 24.3475 «Regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben». Dafür sollen klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ordnungsbussenverordnung soll so angepasst werden, dass schweizweit einheitliche Bussen für Littering und die widerrechtliche Entsorgung grösserer Mengen an Siedlungsabfällen möglich werden.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Totalrevision der bestehenden Getränkeverpackungsverordnung. Neu soll der Geltungsbereich grundsätzlich alle Verpackungstypen und -materialien umfassen. Unter anderem ist eine schweizweite Separatsammlung von verwertbaren Kunststoffverpackungen geplant.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Oktober 2025. Der SVKI bereitet dazu eine Musterstellungnahme in der Kerngruppe «Vernehmlassungen» der Fachgruppe Abfall & Recycling vor.