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Arbeitssicherheit


Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass in Städten und Gemeinden die Exekutive Arbeitgeber ist und diese Verantwortung trägt. Vielmehr als die gesetzliche Pflicht sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz heute aber Teile einer integrierten Personalarbeit, die eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter bei guter Gesundheit zum Ziel hat. Viele Branchenverbände der Schweiz haben zur wirksamen und kostengünstigen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für ihre Mitglieder Branchenlösungen entwickelt. Der Schweizerische Städteverband hat gemeinsam mit dem Schweizerischen Gemeindeverband und weiteren Trägern den Schweizerischen Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegründet, der die Branchenlösung für die Mitglieder seit 20 Jahren betreut. Arbeitssicherheit Schweiz – wie der Verein kurz genannt wird – betreibt eine umfassende Branchenlösung für den öffentlichen Bereich, die laufend weiterentwickelt wird. Auch für die kommunalen Infrastrukturbetriebe bestehen verschiedene Modulbücher. In Kursen schult der Verein die Sicherheitsbeauftragten (SIBE) der Städte und Gemeinden für ihre Aufgaben. Ein auf die Bedürfnisse von öffentlichen Einrichtungen zugeschnittenes Dienstleistungsangebot steht beim Verein ebenfalls zur Verfügung.

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+41 78 739 78 16
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info@aegerter-holz.ch