OKS steht für Offizieller Kehrrichtsack. Die OKS-Richtlinie ist einerseits für die (schwarzen) Kehrichtsäcke bestimmt, die ohne Gebühren auf dem freien Markt erhältlich sind. Andererseits für die im Auftrag von Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden hergestellten offiziellen Gebührensäcke. Die Kommunen und Verbände sind aber für die Einhaltung der OKS-Richtlinien durch unabhängige Prüfungen selbst zuständig, sofern nicht der SVKI für die Qualitätskontrollen mandatiert wird.
Ziel der OKS-Richtlinie ist eine Vereinheitlichung der Kehrrichtsäcke für Haushalt, Gewerbe und Industrie hinsichtlich Ausführung und Qualität, um eine hygienische, funktionelle und gefahrlose Abfallbeseitigung zu gewährleisten. Kehrichtsäcke, die den Anforderungen dieser OKS-Richtlinie entsprechen, werden durch das OKS-Signet gekennzeichnet. Eine Kennzeichnung der Gebührensäcke ist nur zulässig, wenn ein Mandat von Seiten Städte und Gemeinden an den SVKI vorliegt. Der SVKI ist seit 1994 Markeninhaber des OKS-Signets, welches markenrechtlich geschützt ist.