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Grundsätzlich werden Verträge nur mit in der Schweiz domizilierten Herstellern oder Schweizer Importeuren abgeschlossen, wobei die Hersteller über die notwendigen Einrichtungen zur laufenden Qualitätskontrolle verfügen müssen. Diese haben ein Gesuch an die Geschäftsstelle des Schweizerischen Verbandes Kommunale Infrastruktur zu richten, wenn sie ihre Kehrichtsäcke mit dem OKS-Label bezeichnen wollen.

Das Vorgehen zur OKS-Zertifizierung für Kehrrichtsäcke, die ohne Gebühren auf dem freien Markt erhältlich sind, kann gemäss OKS-Richtlinie wie folgt zusammen gefasst werden:

  1. Gesuch
    Dem Gesuch ist ein Prüfbericht (Vollprüfung) unserer mandatierten und akkreditierten Prüfstelle www.ugra.ch beizulegen, aus dem hervorgeht, dass die Säcke der OKS-Richtlinie entsprechen. Diese unabhängige Prüfung ist auf eigene Kosten der ugra zu beauftragen, wobei für die Untersuchungen zwei Rollen der Kehrichtsäcke je Produktgrösse zuzustellen sind.

  2. Bewilligung
    Bestätigt der Prüfbericht die Konformität mit den Anforderungen der OKS-Richtlinie, kann die Zertifizierung bei uns zusammen mit dem Gesuch und dem Prüfbericht über info@kommunale-infrastruktur.ch beantragt werden. Die Erteilung der Bewilligung erfolgt mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem SVKI und dem Hersteller sowie der Hinterlegung des im Vertrag vereinbarten Depots.

  3. Festlegung der Depothöhe
    Kehrrichtsack 10 l CHF 2'500 / 17 l CHF 3'000 / 35 l CHF 8'000 / 60 l CHF 5'000 / 110 l CHF 3'000 sowie CHF 7'000 für die mögliche Durchführung eines unabhängigen Audits gemäss OKS-Richtlinie. Als Beitrag für den administrativen Aufwand erhebt der SVKI bei Vertragsunterzeichnung eine Einschreibegebühr von pauschal CHF 500 pro Sackgrösse sowie einen jährlichen Deckungsbeitrag in der Höhe von 15% des hinterlegten Depots der Kehrrichtsäcke (ohne Berücksichtigung des Audit-Betrages).

  4. Kontrolle
    Unsere mandatierte Prüfstelle prüft zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) die im Verkauf gebrachten Produkte der Hersteller. Die Stichproben werden im Detailhandel überregional erhoben (Variante A) oder durch die Auswahl der Proben gemäss Chargenliste vor Ort beim Hersteller oder Importeur (Variante B). Der Status der Prüfungen wird hier (Lizenznehmer) publiziert. Eine konstante Produktqualität, d.h. Konformität aller Anforderungen gemäss dieser Richtlinie, wird durch Aussetzung einer Prüfrunde belohnt.

Unter folgendem Link befindet sich das Online-Tool für die Eingabe der Prüfmuster für die OKS-Prüfung (Variante B).

 

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+41 78 739 78 16
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info@aegerter-holz.ch