Schutzkonzepte COVID-19
Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe inkl. der öffentlichen Verwaltung, welche gemäss Art. 6 Abs. 3 COVID-19 Verordnung 2 ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen.
Der SVKI empfiehlt als Sektion des Schweizerischen Städteverbandes und Partner des Schweizerischen Gemeindeverbandes deren gemeinsame Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Vereins Arbeitssicherheit Schweiz. Dieser bietet seinen Mitgliedern auch jetzt Unterstützung für Schutzkonzepte an.
Für bediente Abfallsammelstellen und Recyclinghöfe hat Swissrecycling ein Standard Schutzkonzept erstellt, das auf die lokale Situation angepasst werden kann. Für unbediente Sammelstellen sind weiterhin auch die Empfehlungen des BAFU vom 7. April 2020 zu beachten.