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Schutz des Trinkwassers - Übersicht zu den Politgeschäften

10. Dezember 2020 – Der Schutz von Trinkwasserressourcen ist zentral für die Sicherstellung von einwandfreiem und sauberem Trinkwasser. Um einen effizienten und nachhaltigen Trinkwasserschutz sicherstellen zu können, müssen aus Sicht des SVKI drei Aspekte beachtet werden: Reduktion des Schadstoffeintrags aus Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer, besserer Schutz der Zuströmbereiche von bestehenden Trinkwasserfassungen sowie verursacherorientierte Finanzierungslösungen für die in den nächsten Jahren / Jahrzehnten aufwändige Trinkwasseraufbereitung infolge der Pflanzenschutzmittelproblematik.

Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2020 bei der Behandlung der Parlamentarischen Initiative 19.475 griffige Massnahmen für besseren Trinkwasserschutz beschlossen: Überprüfungs-Vorschriften gelten für alle Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, Kantone müssen bis 2035 Zuströmbereiche für Trinkwasserfassungen festlegen.

Um den Schutz des Trinkwassers sicherstellen zu können, wurden bereits diverse Geschäfte eingereicht: zwei Volksinitiativen, parlamentarische Initiativen und einige Motionen (siehe Übersicht Politikgeschäfte). 

  • Am 10. Dezember hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative 19.475 fertig beraten und ist dabei in den meisten Punkten den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln muss überprüft werden, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen oder dafür vorgesehen sind, der Grenzwert von 0,1 µg/l für Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte (Pestizide) oder für deren Abbauprodukte wiederholt und verbreitet überschritten wird. Kantone müssen bis 2035 Zuströmbereiche für Trinkwasserfassungen festlegen. Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, deren Verwendung im Grundwasser nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten über 0,1 µg/l führt.
  • Die beiden Volksinitiativen "Trinkwasserinitiative" und "Pestizidverbotsinitiative gelangen im Jahr 2021 zur Abstimmung.
  • Offen ist noch, ob das Parlament den Motionen Fluri, Wettstein und Masshardt zustimmt, die eine verursachergerechte Finanzierung verlangen, wenn die Trinkwasserversorgungen wegen der Pflanzenschutzmittelbelastungen technisch aufrüsten müssen, um die Grenzwerte einzuhalten.

Am 17. Dezember hat  der Nationalrat noch zwei Motionen zugestimmt, die für die Abwasserreinigungsanlagen relevant sind. Beide Motionen verlangen weitere technische Massnahmen zur Reduktion von Stickstoff und Mikroverunreinigungen. Der SVKI spricht sich gegen die Motionen aus, da sie technische Lösungen verlangen, die für den besseren Schutz des Grundwassers als Trinkwasserquelle nichts bringen. Die Motionen führen zu Abwassergebührenerhöhungen ohne einen relevanten Umweltnutzen für bessere Grundwasserqualität. Leider wurden die Argumente des SVKI, des Gemeindeverbandes und des Städteverbandes nicht gehört. Die Motionen gehen nun an den Stän derat.

 

Motion 20.4261 Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen

  • Die Siedlungsentwässerung hält durch die in den 90er Jahren ergriffene Massnahmen die aktuellen Zielwerte der Politik in den Gewässern ein. Eine weitere leichte Reduktion wäre durch Aufrüsten grösserer ARA möglich. Dies brächte wohl eine Verbesserung der (bereits guten) Gewässerqualität, entlastet jedoch die nitratbelasteten Trinkwasserressourcen (Grundwasser) nicht.
  • In Ackerbaugebieten sind die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung bez. Nitrat (NO3) bei mehr als 40% aller Grundwassermessstellen überschritten. Dort sind Massnahmen beim Hauptverursacher Landwirtschaft angezeigt, zusätzliche Stickstoffreduktionen in ARA entfalten dort keine Wirkung.

Motion 20.4262 Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen

  • Im Jahr 2020 wurden vom Bundesamt für Umwelt numerische Anforderungen für Pestizide und Arzneimittelauf der Basis ihrer Ökotoxizität festgelegt. Falls gewisse ARA diese neuen Anforderungswerte nicht eingehalten können, sollen gezielt Massnahmen bei diesen problematischen ARA getroffen werden. Der Ausbau aller 740 ARA ist jedoch nicht zielführend: Wo es keine Gewässerschutzprobleme zu lösen gibt, müssen auch keine Massnahmen getroffen werden.
  • Mit der aktuell laufenden Umsetzung des ARA-Ausbaus (4. Reinigungsstufe) wird das Qualitätsproblem in den grösseren und mittleren Gewässern gelöst. Bei kleineren Gewässern in stark landwirtschaftlich geprägten Gebieten - also genau dort wo sich auch die von der Motion tangierten kleinen Kläranlagen befinden- verursachen die Einträge der Landwirtschaft in Gewässer und Grundwasser die Gewässerbelastungen.  Die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung können seit Jahrzehnten verbreitet nicht eingehalten werden. Die Probleme können nur durch Massnahmen an der Quelle bzw. bei der Landwirtschaft gelöst werden.
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