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Revision IvöB

18. November 2019 – Die Kantone haben am 15. November 2019 an einer Sonderversammlung in Bern die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einstimmig verabschiedet. Die revidierte IVöB bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das voraussichtlich per 1.1.2021 in Kraft tritt.

Die Kantone haben am 15. November 2019 an ihrer Sonderversammlung die revidierte interkantonale 
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einstimmig verabschiedet. Damit wird ein 
wichtiger weiterer Grundstein auf dem Weg zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz 
gelegt. Die angestrebte Umsetzung der IVöB führt zu einer im Vergleich zu heute noch weitergehenden 
Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht, das in den Kantonen, Städten und 
Gemeinden zur Anwendung gelangt. 
Der SVKI unterstützt diese Harmonisierung und wird diesbezüglich in seinen Fachbereichen neue Musterdokumente erstellen. 

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