Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz
Die Pflicht der Kantone zur Festlegung des Gewässerraums und dessen extensive Gestaltung und Bewirtschaftung ist seit Januar 2011 im Gewässerschutzgesetz (GschG) verankert und wurde im Juni des gleichen Jahres auf Verordungsstufe (GSchV) konkretisiert.
Ziel der Arbeitshilfe ist es, den Rahmen und die Spielräume bei der Festlegung und Nutzung des Gewässerraums schweizweit zu erläutern und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Sie soll zu einer koordinierten Umsetzung der Gewässerraumvorschriften beitragen. Die Inhalte der Arbeitshilfe werden mit Beispielen zur Umsetzungspraxis aus den Kantonen veranschaulicht. Zudem werden aktuelle Bundesgerichtsentscheide mit Bezug zur Festlegung der Gewässerräume vorgestellt. Das Zielpublikum der Arbeitshilfe sind Fachleute aus Kantonen, Gemeinden, Organisationen und Büros, die sich mit der Festlegung und Umsetzung des Gewässerraums befassen.