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Gewerbekehricht: Kommunalverbände verlangen Lösung mit weniger Bürokratie (Medienmitteilung 03.07.2019)

Die seit Januar 2019 geltenden Kriterien für die Zuständigkeiten für brennbare Abfälle aus Un-ternehmen bewähren sich nicht und erhöhen die Bürokratie für Städte und Gemeinden stark. Im Rahmen der Vernehmlassung zu einer Revision der Abfallverordnung des Bundes (VVEA) schlagen der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Verband Kommunale Infrastruktur deshalb einen pragmatischen Lösungsan-satz vor, der sowohl Grossbetrieben wie auch den Gemeinwesen entgegenkommt.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Teilliberalisierung des Marktes für brennbare, haushaltähnliche Ab-fälle aus Unternehmen: Firmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen sind für die Sammlung und Entsorgung ihrer haushaltähnlichen Abfälle neu selber zuständig, nicht mehr das Gemeinwesen. Dies führt dazu, dass sich einzelne Betriebsfilialen mit wenigen Mitarbeitenden mit privaten Entsorgern um die korrekte Entsorgung kümmern oder mit der Gemeinde einen Vertrag abschliessen müssen. Die bisher ein-fachste Lösung, der Kauf eines Gebührensacks und das Bezahlen der kommunalen Grundgebühr für die Benutzung der Sammelstellen, ist für solche Betriebe nicht mehr zulässig. Zudem müssen Städte und Gemeinden systematisch und wiederkehrend die Struktur von Konzernen und deren Organisation der Abfallentsorgung erfassen und auswerten, um beurteilen zu können, ob die Betriebsabfälle zu ihrem Monopolauftrag gehören oder nicht. Da sich Firmenstrukturen laufend än-dern, wird dies für die Städte und Gemeinden zur Daueraufgabe. Für den Schweizerischen Städtever-band, den Schweizerischen Gemeindeverband und den Schweizerischen Verband Kommunale Infra-struktur ist diese Lösung praxisfremd, der administrative Aufwand enorm und daher nicht akzeptabel. Vollzeitstellen auf Gemeindegebiet als Kriterium Die Kommunalverbände schlagen daher in ihren Stellungnahmen zur laufenden Revision der Abfall-verordnung VVEA vor, dass für die Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Anzahl Vollzeitstellen eines Unternehmens auf Gemeindegebiet gelten. Somit dürften Betriebsfilialen auch wieder Kehricht-gebührensäcke der Städte und Gemeinden benützen. Unternehmen mit konzernweit einheitlicher Ab-fallbewirtschaftung und insgesamt mehr als 250 Vollzeitstellen sollen sich jedoch selber um die Ent-sorgung der Abfälle kümmern dürfen, wenn sie dies bei den betroffenen Gemeinden beantragen. Mit einer Motion erwirkte alt Ständerat Carlo Schmid (CVP/AI) 2006 ursprünglich eine sehr weitge-hende Liberalisierung der Siedlungsabfälle aus Industrie und Gewerbe und damit die Aufhebung des Entsorgungsmonopols des Staates. Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO), Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, stellte 2011 mit einer weiteren Motion einen Mittelweg sicher: Siedlungsabfälle aus Klein- und Mittelbetrieben bis 249 Vollzeitstellen fallen weiterhin unter das Entsorgungsmonopol des Staates. Ausgenommen von der Diskussion sind betriebsspezifische Produktionsabfälle: Solche Ab-fälle galten abfallrechtlich schon immer als «übrige Abfälle» und liegen damit in der Verantwortung des Inhabers.

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