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Revision VVEA

21. Juni 2019
Die seit dem 1. Januar 2019 gültige Definition von Siedlungsabfällen aus Unternehmen bewährt sich in der Praxis nicht. Die Städte und Gemeinden müssen systematisch und wiederkehrend die Struktur von Konzernen und die Organisation deren Abfallentsorgung erfassen und auswerten um beurteilen zu können ob die Betriebsabfälle zum Monopolauftrag der Stadt/Gemeinde gehört oder nicht. Da sich Firmenstrukturen laufend ändern, wird diese enorme administrative für die Gemeinden leider zu Daueraufgabe. Für den Städteverband ist diese Lösung praxisfremd, der administrative Aufwand zu gross und daher nicht akzeptabel. Der SVKI verlangt daher in der laufenden Revision der Abfallverordnung VVEA, dass für die Beurteilung der Monopolzugehörigkeit die Anzahl Vollzeitstellen eines Unternehmens auf Gemeindegebiet gelten und sich Unternehmen mit konzernweit einheitlicher Abfallbewirtschaftung nur auf Antrag beim Gemeinwesen aus dem Monopol befreien können. So würde es wieder legal, dass eine Filiale eines Unternehmens mit wenigen Mitarbeitenden einfach einen Gebührensack der Gemeinde kauft und der Gemeinde für die Mitbenutzung der Recyclinginsfrastruktur wie bis Ende 2018 die Grundgebühr bezahlt.

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