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Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft treten mehrheitlich ab 2025 in Kraft
14. November 2024 – Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. November 2024 beschloss dieser, die Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schrittweise umzusetzen. Die meisten der neuen Regelungen werden auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Sie schaffen Grundlagen, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken.
Bildnachweis: BAFU
Ab 2025 treten neue Regelungen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Kraft. Sie fördern Recycling, ressourcenschonendes Bauen und nachhaltige Produkte. Ziel ist, Umweltbelastungen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken.