Investitionsbeiträge für Nebennutzungsanlagen
Ab 1. Januar 2023 können Projekte für neue Nebennutzungsanlagen – unabhängig ihrer Leistung – von einem Investitionsbeitrag profitieren. Weiterhin gefördert werden erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen bestehender Nebennutzungsanlagen.
Für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen beträgt der Investitionsbeitrag 50 Prozent* der anrechenbaren Investitionskosten. Projekte für erhebliche Erneuerungen können mit einem Investitionsbeitrag von bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten unterstützt werden. (* in der Regel)
Mehr Informationen finden Sie im Faktenblatt unter Investitionsbeiträge Wasserkraft (admin.ch).
Wichtige Rahmenbedingungen:
- das Projekt muss baubewilligt oder baureif sein
- mit dem Bau der Anlage darf erst nach der Zusicherung des Investitionsbeitrags begonnen werden
Fragen zu Investitionsbeiträgen für Nebennutzungsanlagen sind zu richten an:
Bundesamt für Energie BFE, Wasserkraft, 3003 Bern, IB-WK@bfe.admin.ch