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Bundesrat revidiert CO2-Verordnung zur Verlängerung klimapolitischer Instrumente

12. Juni 2022 – Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die revidierte CO2-Verordnung gutgeheissen. Die Verordnungsanpassung verhindert eine Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes ab 2025. Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes waren bis Ende 2021 befristet. Sie wären mit dem revidierten CO2-Gesetz neu geregelt worden. Weil die Stimmbevölkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hatte, drohten diese Massnahmen wegzufallen. Um eine Regulierungslücke zu verhindern, hat das Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossen, unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes zu verlängern und das Verminderungsziel bis Ende 2024 fortzuschreiben. So können sich Schweizer Unternehmen weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Ebenfalls verlängert wird die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die CO2-Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.

 

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