KBOB: Faktenblatt Bauausführung in besonderer Lage (Pandemie) - Verzögerung bei Materiallieferungen
Das vorliegende Faktenblatt will Praxishinweise zum Umgang mit Behinderungen bei Materiallieferungen im Kontext zur Vertragserfüllung liefern. Die Hinweise erfolgen unter der Prämisse, dass auf die fraglichen Bauarbeiten schweizerisches Recht und die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten; Ausgabe 2013) ohne besondere einzelfallspezifische Abweichungen anwendbar ist.
Die weltwirtschaftlichen Folgen, welche in Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-Pandemie stehen, betreffen die Bauwirtschaft seit März 2020 in erheblicher Weise: Zu den Einschränkungen bei der Bauausführung sind in den vergangenen Monaten ganz oder teilweise unterbrochene Lieferketten und/oder Engpässe bei (Bau- ) Materiallieferungen dazu getreten. Die Bauunternehmungen müssen diese Situation bei der Erarbeitung ihrer Offerten natürlich so weit wie möglich berücksichtigen. Die Lieferengpässe für Baumaterial (v.a. Holz- und Stahlprodukte aber auch Kunststoff) sind einerseits Folge der Pandemie sowie der weltweiten Sanktionen gegen Russland und Belarus infolge des tragischen Kriegs in der Ukraine, andererseits auf die rege Bautätigkeit in den USA, China und einigen Schwellenländern zurück zu führen. Die Rohstoffknappheit bewirkt, gepaart mit der steigenden Nachfrage, erhebliche Preissteigerungen. Das vorliegende Faktenblatt ist eine Zusammenfassung der bauvertragsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Materiallieferengpässen. Dabei steht der Umgang mit den Auswirkungen auf die Bauzeit im Vordergrund.