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BAFU Vollzugshilfe: Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen

27. Oktober 2021 – Der SVKI hat intensiv bei der Erarbeitung der neuen BAFU Vollzugshilfe "Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen" mitgewirkt. Die Vollzugshilfe soll dazu beitragen, Lichtemissionen zu begrenzen. Akteure, die in die Planung, Beurteilung, Bewilligung oder den Betrieb von Beleuchtungen involviert sind, sollen befähigt werden, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lichtemissionen zu treffen.

Übermässige Lichtemissionen beeinträchtigen die natürliche Nachtlandschaft, zudem auch das Leben vieler Pflanzen- oder Tierarten und können den Menschen erheblich stören. Zugvögel verlieren ihre Orientierung und Insekten verbrennen an Lichtquellen. Menschen können an Schlafstörungen leiden oder am Tag durch reflektiertes Sonnenlicht belästigt werden. Verschiedene Instrumente wie das Merkblatt für Gemeinden mit dem 7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen und die Lichttoolbox ermöglichen es, das Licht am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, in der richtigen Intensität und mit dem geeigneten Spektrum einzusetzen.
 

7-Punkte-Plan zur Begrenzung von Lichtemissionen

  • NOTWENDIGKEIT
  • INTENSITÄT | HELLIGKEIT
  • LICHTSPEKTRUM | LICHTFARBE
  • AUSWAHL UND PLATZIERUNG DER LEUCHTEN
  • AUSRICHTUNG
  • ZEITMANAGEMENT | STEUERUNG
  • ABSCHIRMUNGEN
Kontakt
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Clemens Baschung, Geschäftsführer
Ab-/Wasser / Strassen & Werkbetriebe
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