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Projekt TRIAS

20. Juli 2021 – Damit auch die Umsetzung der Harmonisierung des Beschaffungsrechts (IVöB 2019) gewährleistet werden kann, erarbeiten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den gemeinsamen Beschaffungsleitfaden TRIAS. Der Leitfaden soll ein praxistaugliches Instrument mit den notwendigen Details darstellen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus dem Schweizerischen Städteverband, dem Schweizerischen Gemeindeverband, der BPUK und der Beschaffungsstrategie der Bundesverwaltung zusammen. In einem ersten Schritt wurden Faktenblätter zum gemeinsamen Beschaffungsleitfaden erstellt. Die Faktenblätter greifen neue Themen des Beschaffungsrechts auf und sollen die Beschaffungsstellen beim Vollzug unterstützen. Die Veröffentlichung der Faktenblätter ist auf Herbst 2021 geplant.

 

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