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Beispiel-Konzessionsvertrag für die Sammlung von Kleidern, Textilien und Schuhen

22. März 2021 – Der Schweizerische Verband Kommunale Infrastruktur stellt einen neuen Beispiel-Konzessionsvertrag für die Sammlung von Kleidern, Textilien und Schuhen zur Verfügung, der vorliegende Vertrag wurde von der Mitgliedsstadt Bern erarbeitet.

Der Konzessionsvertrag regelt Inhalt, Umfang, Rechte, Pflichten, Dauer, Vergütungen und Gebühren bezüglich der Sammlung, Entsorgung und Verwertung von aus Haushalten stammenden Kleidern, Textilien und Schuhen im Einzugsgebiet der Konzessionsgeberin. Dies umfasst sowohl die durch die Konzessionsnehmerin direkt in eigenen Sammelstellen wie auch durch Unterlieferanten (z.B. Brockis, Detailhändler) an sie gelieferte Sammelmengen. Die Entsorgung von Abfällen umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung. Dieser Konzessionsvertrag regelt nur die in diesem Artikel genannten Abfälle, die im Hinblick auf eine stoffliche Verwertung gesammelt werden. 

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+41 78 739 78 16
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info@aegerter-holz.ch